Was bezahlt die Grundversicherung an meine neue Brille oder Kontaktlinsen?
Grundsätzlich beteiligt sich die Grundversicherung in der Schweiz, seit einiger Zeit nicht mehr an den Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen.
Jedoch sind folgenden Ausnahmen möglich:
Die Sehschwäche wurde durch eine Krankheit wie Diabetes oder eine Augenmuskelstörung verursacht.
Die Sehhilfe wird nach einer Operation benötigt. (z.B Grauer Star)
Die Sehschwäche ist durch die Einnahme verschriebener Medikamente entstanden.
Der Patient ist unter 18 Jahren.
Neu: Für progressive *Myopie bis zum 21. Lebensjahr
Auch in diesen Fällen ist die Kostenerstattung durch die Grundversicherung auf maximal 180 Franken pro Jahr begrenzt. Für die Inanspruchnahme der Erstattung ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Zudem gelten weiterhin Selbstbehalt und Franchise, die von der Grundversicherung abgezogen werden.
Neu ab Juli 2024:
Ab Juli 2024 beteiligt sich die Grundversicherung mit 850.- Franken bei einem Myopiemanagement mit Brillen oder Kontaktlinsen.
Bedingungen sind:
Eine Verordnung durch Fachärzte und Fachärztinnen für Ophthalmologie mittels Verordnungsformular mit mindestens Angaben zur axialen Augenlänge, Nachweis der Progression und bestehendem Myopiegrad.
Welchen Betrag zahlt meine Zusatzversicherung?
Krankenkassen bieten in ihren Zusatzversicherungen Unterstützung bei den Kosten für Brillen, Brillengläser und Kontaktlinsen an. Die Leistungen dieser Zusatzversicherungen variieren jedoch je nach Krankenkasse.
Kann ich meine Brille oder Kontaktlinsen bei der Steuererklärung angeben?
Ja, das ist möglich. Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse oder einer anderen Versicherung erstattet werden, können steuerlich geltend gemacht werden. Der Begriff „Krankheit“ umfasst dabei nicht nur selbst getragene Arzt-, Spital- und Medikamentenkosten (einschliesslich Franchise und Selbstbehalt), sondern auch Kosten für Sehhilfen wie Brillen.
Der Bund und die meisten Kantone erlauben den Steuerabzug für Krankheitskosten jedoch nur, wenn die tatsächlich angefallenen Kosten 5 Prozent des Nettoeinkommens übersteigen. Einige Kantone haben niedrigere Schwellenwerte, die für Steuerpflichtige günstiger sind: Glarus und Schwyz (3 Prozent), St. Gallen und Wallis (2 Prozent) sowie Genf (0,5 Prozent). Baselland verzichtet komplett auf einen solchen Selbstbehalt.
* Myopie, auch Kurzsichtigkeit genannt, bedeutet, dass das Auge zu lang ist oder die Brechkraft der Augenlinse zu stark. Dies führt zu einer unscharfen Sicht in die Ferne. Meistens beginnt die Myopie im Kindesalter und kann im Laufe der Zeit stärker werden.